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REITABZEICHEN DER DEUTSCHEN REITERLICHEN VEREINIGUNG (FN)

REITABZEICHEN VON 10-5

Allgemeines zu den Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Seit 2014 gibt es 10 verschiedene Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die alle aufeinander aufbauen.

Das erste Abzeichen, ist das RAZ 10 , dann folgt RAZ 9 usw.

 

Die RAZ 10-6 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.

 

In allen Abzeichen wird das Reiten überprüft, aber die Anforderungen steigern sich zunehmend, so dass auch Geschicklichkeitsprüfungen, Bodenarbeit und Theorie ein Teil der Prüfung darstellen. 

 

Die Reitlehrer geben für jede Gruppe eine Empfehlung welches Reitabzeichen das Passendste wäre. Wenn Sie Fragen haben, sprechen sie uns gerne an!

Die Reitabzeichen 10, 9, 8, 7, 6, 5

REITABZEICHEN 10

Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)

  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

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Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln

  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

 

ZUM BUCH

REITABZEICHEN 9

Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp

  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

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Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)

  • Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

 

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REITABZEICHEN 8

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Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

  • Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

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2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln

  • Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

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3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau

  • Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

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REITABZEICHEN 7

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Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

  • Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

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2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

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3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

  • Station 2
    Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

 

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REITABZEICHEN 6

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Was muss man können?

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1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

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2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

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3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

  • Station 2
    Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

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Was muss man können?

​

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

​

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

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3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

  • Station 2
    Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

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Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

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Quelle: www.pferd-aktuell.de

 

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REITABZEICHEN 5

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Was wird verlangt?

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1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)

  • Hilfszügel sind zugelassen

  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

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2. Teilprüfung Springen

  • Überprüfung des Reiten im leichten Sitz

  • Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

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  • Station 1
    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E

  • Station 2
    Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

  • Station 3
    Kenntnisse zur Unfallverhütung

  • Station 4
    Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

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Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

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